WEG-Verwaltervertrag
Die Entscheidung für Wohnungseigentum ist gefallen. Nun muss das Eigentum verwaltet werden. Das ist teilweise in Wohnungseigentümergemeinschaften nicht so einfach. Um so wichtiger ist ein gut qualifizierter Verwalter der gemeinsam mit der Gemeinschaft die Immobilie verwaltet.
Für ein ausgewogenes Verhältnis auf Augenhöhe ist es wichtig, einen Verwaltervertrag zu schließen, der sowohl den Interessen der Wohnungseigentümer als auch denen der Verwalter gerecht wird. Denn auch wenn der Verwalter der Dienstleister der Wohnungsgemeinschaft ist, handelt es sich immer um ein Geben und Nehmen.
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Auch wenn das Gesetz der Wohnungseigentümergemeinschaft die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums auferlegt, kommen Wohnungseigentümer zumeist nicht an ihnen vorbei: Hausverwaltungen. die sich in Abstimmung mit den Eigentümern um alle Belange rund um die Immobile kümmern. Gleichzeitig stehen sie als Ansprechpartner für Eigentümer und Mieter zur Verfügung. Da das eigene Heim mit das Persönlichste ist, was wir besitzen, kommt dem Verwalter eine besondere Bedeutung zu. Er hat mehr Aufgaben als nur die Einberufung und Durchführung der obligatorischen Eigentümerversammlungen. Entsprechend ist die Wahl der Verwaltung für Eigentümer von erheblicher Bedeutung.
Was ein guter Verwalter mitbringen muss und wie sie einen guten Verwalter finden, erfahren Sie in dem Infoblatt Nr. 46 von Haus & Grund „Die Wahl des richtigen Hausverwalters“ (Download siehe oben).
An erster Stelle steht fachliche Kompetenz, ein Nachweis über die Sachkunde und bestenfalls Erfahrung. Mindestens genauso wichtig ist aber auch eine gute und professionell organisierte Büroführung. Aber auch Zuverlässigkeit und Vertrauen sind Softskills, die ein guter Verwalter mitbringen sollte.